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Ökostromgesetz wird im März geändert

20.2.2007 Kommt es zur Umsetzung der Regierungsziele, oder wird nur einem Gaskraftwerk geholfen

St. Pölten, 20.Februar: Die SPÖ-ÖVP Regierung plant eine rasche Abänderung des Ökostromgesetzes. Bereits am 1. März soll im Wirtschaftsausschuss des Parlaments eine Novelle beschlossen werden. "Die IG-Windkraft befürwortet die von SPÖ und ÖVP angestoßene Diskussion rund um eine Novelle zum Ökostromgesetz. Um glaubwürdig zu bleiben, muss die Novelle jedoch einen deutlichen Schritt zur Umsetzung der Regierungsziele bringen und darf nicht zu einer "Lex Wien" verkommen", fordert Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft Österreich.

Das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2002 wurde nach einer mehrere Jahre langen Diskussion erst vor rund neun Monaten tiefgreifend abgeändert und vom Parlament mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ im Mai 2006 beschlossen. Mit dieser Novelle kam es zu einer drastischen Einschränkung des Ökostromausbaus.
Vor kurzem wurde von Kurt Eder und von Karlheinz Kopf, den Energiesprechern von SPÖ und ÖVP, ein Initiativantrag zur Abänderung des Ökostromgesetzes im Parlament eingebracht. Der Antrag plant Veränderungen im Gesetz in mehreren Punkten. Einerseits soll auf neueste Judikatur des Verfassungsgerichtshofes reagiert werden und formale Bestimmungen zur Erlassung von Verordnungen abgeändert werden.
Andererseits soll aber auch einem fossilen Gaskraftwerk in Wien eine Investitionsförderung von 10 % ermöglicht werden, die wegen eines zu frühen Baubeginns unter geltender Rechtslage für diese Anlage nicht greifen würde. "Das ist reine Anlassgesetzgebung!", ist Stefan Hantsch empört. "Im Grunde geht es bei der Novelle nur darum, einem Gaskraftwerk Förderungen zukommen zu lassen, die es wegen eines Frühstarts der Bauarbeiten in der geltenden Rechtslage nicht lukrieren kann. Wir brauchen aber eine umfassende Novelle und keine Lex Wien!" Und Hantsch verdeutlicht: "Wenn ein Ökostromanlagenbetreiber zu ungeschickt wäre, das Gesetz richtig zu lesen und zu früh mit dem Bau seiner Ökostromanlage begänne, würde sicher niemand deshalb den Stichtag im Gesetz vorverlegen. Bei Gaskraftwerken ist dies anscheinend anders."

Hantsch fordert dagegen eine umfassende Novelle, die die 2006 beschlossenen drastischen Einschränkungen für einen weiteren Ökostromausbau zurücknimmt. "Wenn die Regierung nun das Ökostromgesetz neu aufmacht, was wir natürlich begrüßen, dann muss doch das Regierungsübereinkommen als Leitlinie und Maßstab herangezogen werden. Alles andere wäre extrem unglaubwürdig. Die Regierung wird an ihren Taten in Form von Gesetzen gemessen werden und nicht nur an den Zielen, die sie sich vorgenommen hat", so Hantsch abschließend.

Im Regierungsübereinkommen der SPÖ-ÖVP Koalition ist das Ziel einer Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Stromerzeugung auf 80 % bis 2010 (bzw. 85 % bis 2020) verankert. Derzeit liegt der Anteil unter 60 %, und dies bei sinkender Tendenz. Daher ist eine Novelle des Ökostromgesetzes der entscheidende Schritt im Strombereich.

 

Texte und Bilder wurden zu Verfügung gestellt von:
Interessengemeinschaft Windkraft Österreich - Austrian Wind Energy Association
Wienerstr.22, 3100 St. Pölten, Austria

Tel +43 2742 / 21955-0
Fax +43 2742 / 21955-5
mail: igw@igwindkraft.at